Corona-News
Auf dieser Seite finden sich nützliche Links und Tipps, die den Ludotheken das Arbeiten in Corona Zeiten erleichtern sollen.
Ab dem 17. Februar 2022 werden sowohl die Zertifikats- als auch die Maskenpflicht für Ludotheken aufgehoben. Wir empfehlen, generelle Hygienemassnahmen aufrecht zu erhalten und allfällige Bestimmungen der Kantone zu prüfen.
Schutzkonzepte und auch die Quarantäne der retournierten Spiele sind nicht mehr notwendig.
Für Ludotheken, welche freiwillig noch ein Schutzkonzept aufsetzen möchten, stellen wir ein Muster zur Verfügung.
Die Schutzkonzepte als PDF und als Word zum ergänzen für die eigene Ludothek:
2022_02_17 Musterschutzkonzept VSL-Ludotheken.pdf
2022_02_17 Musterschutzkonzept VSL-Ludotheken.docx
Standard-Schutzkonzept für Bibliotheken, Museen und Archive
Für Ludotheken Mitarbeiter über 65:
Als die Ludotheken nach der Schließung wieder geöffnet wurden, wurde folgende Frage gestellt: Dürfen Mitarbeiter, die älter als 65 Jahre sind, in die Ludothek arbeiten? Wenn ja, wie lauten die Bedingungen?
Antwort des BAG: pdf
Nützliche Links
BAG
Immer das Neuste zu Corona vom BAG: Massnahmen, Verordnung, Erläuterungen und FAQ's
- So schützen wir uns - Plakate zum Download in verschiedenen Sprachen, Erklärvideos zu verschiedenen Themen wie Handhygiene, Gebrauch von Masken und vielem mehr
BAG-Pandemieplan 2019.pdf - Auf den Seiten 28- 34 findet man alles zu Handhygiene, Masken, Handschuhen und Reinigung
SECO
- Alles mögliche im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Arbeitsbereich
- Allgemeine Schutzkonzepte
- Musterschutzkonzept für Betriebe
"Das SECO hat in Zusammenarbeit mit dem BAG in einem Musterschutzkonzept die geltenden Vorgaben festgehalten. Wir bitten schliesslich die Branchen, welche eigene Konzepte erarbeiten, sich an die Struktur des Musterschutzkonzeptes zu halten, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Es erfolgt keine Validierung der einzelnen Schutzkonzepte, weder durch den Bund noch durch die Kantone."
merkblatt_gesundheitsschutz_covid19_v25032020.pdf - Tipps zur Arbeitsplatzgestaltung, Schutzmassnahmen, Distanz am Arbeitsplatz auch im Zusammenhang mit Kunden
VitaminB
Die Organisation VitaminB hat sich auf Vereinsrecht spezialisiert.
201124_Alternative Beschlussfassungen VitaminB.pdf
210119 Merkblatt für schriftliche Beschlussfassungen VitaminB.pdf
201019_Finanzielle Folgen von Corona für Vereine.pdf
BiblioSuisse
Im Zusammenhang mit der Coronakrise werden die Ludotheken wie Bibliotheken behandelt. Darum kann vieles, was die BiblioSuisse ihren Bibliotheken empfiehlt auch für die Ludotheken adaptiert werden.
VSL-Infos zu Corona - Übersicht
- 2022.02.17 - Zertifikats- und Maskenpflicht werden aufgehoben.
- 2021.12.20 - Für Ludotheken gilt nun 2G und Maskenpflicht.
- 2021.12.06 - Die Maskenpflicht gilt nun auch wieder für Betriebe mit 3G. 2G darf eingeführt werden, falls gewünscht. Veranstaltungen unterliegen wieder strengeren Regeln.
- 2021.11.15 - Das Hinterlegen der Zertifikate für ständige Mitglieder ist unter gewissen Umständen erlaubt.
- 2021.09.08 - Gemäss der neuen Verordnung des BAG gilt ab Montag, 13. September 2021, bis auf weiteres für den Besuch der Ludothek die Zertifikatspflicht. Dafür entfallen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.
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2021.06.29 - Mit den Lockerungen, die der Bundesrat am 23. Juni bekannt gegeben hat, fällt die Zugangsbeschränkung in den Ludotheken per 28. Juni weg. Für den normalen Ausleih-Betrieb können wieder unbeschränkt Kunden die Ludothek besuchen. Auch für Veranstaltungen gelten neue Regeln. Bitte beachten Sie die Beschränkungen für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat.
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2021.05.31 - Der Bundesrat hat am 26. Mai weitere Lockerungen bekannt gegeben. Für die Ludotheken ändert folgendes: Bei Veranstaltungen sind neu 50 statt 15 Personen erlaubt. Die Belegung des Raumes, in dem die Veranstaltungen stattfinden, darf neu 1/2 statt wie bisher 1/3 der Kapazität betragen. Kaffeeecken können mit Auflagen wieder geöffnet werden.
- 2021.04.15 - Der Bundesrat hat am 14.4.2021 beschlossen, die Massnahmen ab dem 19.4.2021 zu lockern. Dies bedeutet für die Ludotheken nach der Verordnung Art. 6f:
- Weiterhin obligatorisches Tragen von Masken und Einhalten von Abständen
- Platzverhältnisse und Personenbeschränkungen berücksichtigen
- Schutzkonzept angepasst an jede Veranstaltung
- Innenbereich: Versammlungen von bis zu 15 Personen sind erlaubt, z.B. Spieleabende, allgemeine Versammlungen usw
- Bei Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger gibt es keine Obergrenze von 15 Personen, es gilt das Konzept der Schule
- Spieleecken können geöffnet werden
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2021.01.13 - Der Bundesrat hat am 13.1.2021 die Corona-Massnahmen, die er am 18.12.2020 getroffen hat, weiter verschärft. Für die Ludotheken ändert sich bezüglich der Öffnung im Moment nichts. Der Verordnung, Art. 5d Abs.1 Bst.a, ist klar zu entnehmen, dass nur die Lesesäle der Bibliotheken geschlossen werden müssen. Die Ausleihe ist erlaubt.
Somit können die Ludotheken auch nach dem 18.1.2021 ihre Türen öffnen. Spielecken oder -Tische müssen jedoch abgesperrt werden. Veranstaltungen sind weiterhin verboten.
Neu: Die Maskenpflicht wurde verschärft. Sie gilt auch für Hintergrundarbeiten, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.
- 2020.12.21 - Das BAG hat am 18. Dezember 2020 neue Regeln erlassen. Auf dem BAG-Plakat sind die Bibliotheken als geschlossen aufgeführt. Der Verordnung (Artikel 5) ist jedoch zu entnehmen, dass nur die Lesesääle der Bibliotheken betroffen sind. Die Ausleihe bleibt erlaubt. Somit können die Ludotheken geöffnet bleiben. Spielecken oder -Tische müssen abgesperrt werden. Bitte prüfen Sie die kantonalen Bedingungen, diese könnten strenger sein. Weiterhin gilt Maskenpflicht und das Auflegen von Schutzkonzepten.
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2020.08.20 - Nach wie vor gilt, dass Ludotheken ein eigenes, individuelles Schutzkonzept erstellen müssen. Je nach Kanton kann es einfach in der Ludothek aufgehängt werden, oder es muss durch die Behörden abgesegnet werden.
Um den Ludotheken die Arbeit zu erleichtern hat sich der Dachverband entschlossen, die Änderungen, die es durch die Lockerung der Corona-Verhaltensregeln gegeben hat, im ursprünglichen Schutzkonzept kenntlich zu machen.
Grundsätzlich gelten für alle die vereinfachten Grundregeln, die der Bundesrat am 22. Juni 2020 erlassen hat.
- 2020.06.04 - Quarantäne für Spiele und Spielsachen aufheben? Bibliotheken dürfen ab 6. Juni ihre Bücher wieder ohne Quarantäne in die Ausleihe geben. Der VSL-Vorstand empfiehlt jedoch, weiter an der Quarantäne von Spielen und Spielsachen festzuhalten, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren und das Vertrauen der Kundschaft in die Ludotheken hoch zu halten. Weitere Infos
- 2020.05.22 - Die Frage, ob über 65-jährige in der Ludothek mitarbeiten dürfen wurde vom VSL abgeklärt. Die Antwort des BAG auf diese Frage und weitere nützliche Links zum Thema Corona und Ludothek finden sich hier.
- 2020.05.02 - Das Musterschutzkonzept für Ludotheken wurde vom VSL Vorstand ausgearbeitet und steht zum Download bereit
- 2020.04.30 - Wiedereröffnung der Ludotheken ab 11. Mai 2020 möglich. Der Vorstand des VSL arbeitet an Vorgaben für die Umsetzung der Wiedereröffnung.
2020.04.22, Corona - gelockerte Regeln VSL.pdf
2020.03.24, Corona - Regeln VSL.pdf
2020.03.16, Brief Schulleiter und Behörden.pdf
Online-Ausleihe in den Ludotheken
Viele Ludotheken, vor allem in der Deutschschweiz, haben für die erste Lockerung in der Corona-Krise einen Online-Ausleihdienst aufgezogen.
Die Konzepte sind sehr unterschiedlich ausgelegt. Vom Abholfenster zu einer gewissen Zeit bis zum Home-Lieferservice findet man alles mögliche. Es lohnt sich also zu schauen, ob die Ludothek in Ihrer Nähe ebenfalls etwas in diese Richtung anbietet.
Je nach Gemeinde oder Kanton ist ein solches Angebot jedoch nicht möglich.